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Auflaufbremse Schlepper

Die Auflaufbremse – Fluch und Segen

Niemals ungebremst unterwegs

Bei auflaufgebremsten Anhängern darf der Verzögerungsmechanismus nur zum Rangieren gesperrt werden und muss auch bei Leerfahrten aktiv sein. Gängig sind die Systeme seit den 1930er Jahren.

Das Problem ist bekannt: Wer öfter mit einem älteren auflaufgebremsten LoF-Anhänger auf dem Hof rangieren muss, verflucht die simple Verzögerungseinrichtung regelmäßig, da sie beim Rückwärtsfahren schnell blockiert. Viele Anhänger bieten die Möglichkeit, den Mechanismus zu sperren. Das ist zwar praktisch, aber eben auch nur zu Rangierzwecken zulässig. Denn entgegen der weitverbreiteten Annahme, dass man bei einem unbeladenen Anhänger die Auflaufbremse nicht zwangsweise braucht, verlangt der Gesetzgeber, dass diese bei Fahrten auf öffentlichen Straßen grundsätzlich funktionsfähig sein muss. Dabei ist es egal, ob vollbeladen oder bei einer Leerfahrt. Bei einer Kontrolle mit deaktivierter Auflaufbremse drohen Bußgelder bis zu 135 Euro und ein Punkt in Flensburg. Übrigens: Bei LoF-Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht über acht Tonnen ist eine Druckluftbremse vorgeschrieben.

OLDTIMER MARKT 7/2026
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