Allgemeine Geschäftsbedingungen der VF-Verlagsgesellschaft für
I. die Nutzung der Internetplattform oldtimer-markt.de
II. den Kleinanzeigenmarkt (kleinanzeigen.oldtimer-markt.de)
III. Online-Anzeigen
IV. Print-Anzeigen
V. die Bestellung von Abonnements, Einzelheften, Downloads und sonstigen Artikeln
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Internetplattform oldtimer-markt.de
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Hinweis zur Verlinkung
Die Portale enthalten Verweise auf Internetseiten Dritter, auf deren Inhalte der Verlag keinen Einfluss hat und die er sich nicht zu eigen macht. Für diese Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Nutzungsbedingungen und Datenschutzregelungen verlinkter Seiten können abweichen; bitte beachten Sie diese eigenständig. Die Nennung eines Produktangebots stellt keine Empfehlung des Verlags dar.
§ 3 Leistungen des Verlags
§ 4 Ergänzende Bestimmungen für nutzergenerierte Inhalte
§ 5 Nutzung kostenpflichtiger Dienste
§ 6 Haftung
§ 7 Leistungsschutz- und Urheberrecht
§ 8 Datenschutz
Der Verlag verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung, abrufbar unter ds-vf.vfmz.de
§ 9 Schlussbestimmungen
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kleinanzeigenmarkt (kleinanzeigen.oldtimer-markt.de)
§ 1 Allgemeines
Der Verlag betreibt das Portal kleinanzeigen.oldtimer-markt.de, auf dem Auftraggeber Kleinanzeigen schalten und einsehen sowie damit zusammenhängende Dienste (beispielsweise Branchenbucheinträge) in Anspruch nehmen können. Anzeigen werden für das Portal und/oder die Zeitschriften des Verlags gebucht. Es wird zwischen privaten und gewerblichen Anzeigen unterschieden; private Anzeigen stehen nur natürlichen Personen ab 18 Jahren offen. Für die Nutzung ist ein Nutzerkonto (Account) mit den erforderlichen Accountinformationen erforderlich.
Der Verlag kann einen Account bei Missbrauch sperren; er teilt dem Auftraggeber den Grund auf Nachfrage mit, soweit dem keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Ist der Auftraggeber gewerblicher Nutzer, gelten die Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/1150 (Begründung, angemessene Frist). Bei längerer Nichtnutzung ist der Verlag berechtigt, das Konto zu sperren.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle den Online-Kleinanzeigenmarkt betreffenden Leistungen zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber (private wie gewerbliche Anbieter und Nachfrager). Mit der Registrierung und mit jeder Übermittlung von Anzeigen bestätigt der Auftraggeber, diese Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Verlag ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 3 Leistungsumfang / Vertragsabschluss
Die Einstellung einer privaten Kleinanzeige oder die Buchung eines gewerblichen Anzeigenpakets kann online, telefonisch, Post oder E-Mail erfolgen. Anzeigentext und Fotos, die auch für eine Zeitschrift gebucht wurden, können nur bis zum Anzeigenschluss geändert werden. Online-Anzeigen kann der Auftraggeber jederzeit ändern oder deaktivieren; der Verlag deaktiviert sie nach Ablauf des gebuchten Zeitraums. Ansprüche wegen einer solchen ordnungsgemäßen Deaktivierung sind ausgeschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt auf www.oldtimer-markt.de und/oder in den gebuchten Zeitschriften.
§ 4 Widerrufsrecht (für Verbraucher)
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Willenserklärung zum Abschluss des Vertrags zu widerrufen. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss.
Zur Ausübung informieren Sie den Verlag mit einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Erklärungen richten Sie an: VF Verlagsgesellschaft mbH, Lise-Meitner-Str. 2, 55129 Mainz, kleinanzeigen@oldtimer-markt.de, Telefax +49/6131/992-127.
Erlöschen des Widerrufsrechts: Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verlag die Leistung vollständig erbracht hat und Sie vor Beginn ausdrücklich zugestimmt haben, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB). Dies betrifft insbesondere sofort bereitgestellte Leistungen wie hervorgehobene Platzierungen sowie Print-Kleinanzeigen ab dem Anzeigenschluss der gebuchten Ausgabe.
Folgen des Widerrufs: Bei fristgerechtem Widerruf erstattet der Verlag alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich. Haben Sie den Beginn der Leistung während der Widerrufsfrist verlangt, schulden Sie einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung.
§ 5 Stornierung von Anzeigen, Kündigung von Verträgen
Print-Kleinanzeigen können bis zum Anzeigenschluss storniert werden. Private Online-Kleinanzeigen können jederzeit deaktiviert, gewerbliche Anzeigenpakete jederzeit gekündigt und deaktiviert werden; der Verlag deaktiviert sie nach Ablauf des bezahlten Zeitraums.
§ 6 Ablehnungs- und Löschungsrecht
Der Verlag kann Angebote zur Schaltung von Kleinanzeigen ablehnen.
Geringfügige, den Inhalt nicht betreffende Änderungen (auch an Rubriken) sind zulässig. Verstoßen Anzeigen gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen, ist der Verlag berechtigt, sie zu sperren oder zu entfernen.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Anzeige (Texte, Bilder, Videos, hinterlegte Dokumente) allein verantwortlich und beachtet alle geltenden Rechte, insbesondere Straf-, Leistungsschutz- und Urheberrechte. Er stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter aufgrund des Anzeigeninhalts einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei. Zugangsdaten sind geheim zu halten; für Schäden aus zweckfremder Verwendung haftet der Auftraggeber, soweit er sie zu vertreten hat. Der Verlag darf IP-Adressen zur Vertragserfüllung protokollieren. Eine missbräuchliche Verwendung veröffentlichter Daten ist untersagt.
Kennzeichnung von KI-Inhalten:
Ganz oder wesentlich mittels künstlicher Intelligenz erstellte oder bearbeitete Inhalte sind bei der Einstellung deutlich als „KI-generiert" zu kennzeichnen (z. B. über die dafür vorgesehene Plattformfunktion). Dies gilt insbesondere für sogenannte Deepfakes im Sinne von Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung). KI-Inhalte zu Oldtimern, die einen realen Fahrzeugzustand darstellen oder suggerieren, dürfen ohne Kennzeichnung nicht veröffentlicht werden.
Der Verlag ist berechtigt, nicht gekennzeichnete KI-Inhalte zu kennzeichnen, zu sperren oder zu entfernen; Art. 50 der EU-KI-Verordnung bleibt unberührt.
§ 8 Rechte an der Anzeige / Urheberrechte
Der Auftraggeber versichert, dass er über alle für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte verfügt. Soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, verbleiben Urheberrechte des Verlags beim Verlag.
§ 9 Preise
Die Preise ergeben sich aus den zum Veröffentlichungszeitpunkt aktuellen Preislisten, abrufbar online und im Kleinanzeigenvordruck der Zeitschriften. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Portal bzw. den Angeboten in der Zeitschrift.
§ 10 Änderung der Nutzungsbedingungen
Der Verlag kann diese Bedingungen ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder technischer Entwicklungen erforderlich ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand.
§ 13 Schlussbestimmungen
Für Erklärungen ist die angezeigte Server-Zeit von www.oldtimer-markt.de maßgeblich. Zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verlag nicht verpflichtet und nicht bereit. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Kleinanzeigen-Service: kleinanzeigen@oldtimer-markt.de, Tel. +49/6131/992-111, Fax +49/6131/992-127. VF Verlagsgesellschaft mbH, Lise-Meitner-Str. 2, 55129 Mainz, HRB 4687, Amtsgericht Mainz, Geschäftsführer: Dr. Olaf Theisen und Matthias Niewiem.
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Anzeigen
§ 1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB") gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und der VF Verlagsgesellschaft mbH (im Folgenden: „Verlag") über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen auf den Webseiten des Verlags, in Apps des Verlags, in elektronischen Newslettern und/oder über Social-Media-Plattformen zum Zwecke der Verbreitung. Diese AGB gelten nicht für die Schaltung von Anzeigen in Printmedien.
§ 2 „Anzeigenauftrag" im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen über eine vereinbarte Dauer auf der Webseite, in Apps, in elektronischen Newslettern und/oder auf den Social-Media-Plattformen des Verlags zum Zwecke der Verbreitung.
§ 3 Auftraggeber kann der Werbetreibende selbst sein, eine Agentur oder ein sonstiger Dienstleister, der im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und/oder Dienstleistungen wirbt. Der Vertrag kommt vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Textform mit demjenigen zustande, der gegenüber dem Verlag als Auftraggeber auftritt. Im Falle der Buchung für einen Dritten ist dieser in dem Verlag zu benennen.
§ 4 Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB für den jeweiligen Auftrag in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung und die jeweils gültige Preisliste des Verlags als verbindlich an. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verlag diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 5 Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Verlag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot zum Vertragsschluss abgibt und der Verlag dieses durch Auftragsbestätigung annimmt oder die Anzeige/das Werbemittel veröffentlicht. Terminvereinbarungen und Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verlag diese in Textform bestätigt hat.
§ 6 Ist im Rahmen des Vertrages das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen durch den Auftraggeber vereinbart, so hat er diese innerhalb der vereinbarten Frist zur Veröffentlichung abzurufen.
§ 7 Werbemittel können z.B. aus Bildern, Texten, Tonfolgen, Bewegtbildern oder aus sensitiven Flächen bestehen, die beim Anklicken mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse eine Verbindung zu weiteren Daten herstellen, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
§ 8 Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt und dass die Anzeigen deutlich als Werbemittel erkennbar sind. Der Verlag ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch Aufträge und Anzeigen Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere ob gegen wettbewerbs- oder urheberrechtliche Vorschriften verstoßen wird. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die nicht als solche erkennbar sind, als „Anzeige" zu kennzeichnen oder vom Auftraggeber eine entsprechende Kennzeichnung zu verlangen; die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann die Anzeige auch vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter deutlich zu machen. Wird durch die Anzeige auf andere Seiten verwiesen (Link), übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass diese Seiten keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzen, nicht gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen und keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Verfahren beinhalten, die den Verlag oder die Internetnutzer schädigen können.
§ 9 Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der vom Auftraggeber überlassenen Werbemittel oder der über einen Link verwiesenen Seiten gegen den Verlag geltend machen, soweit der Auftraggeber die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Diese Regelung gilt sinngemäß, wenn der Auftraggeber dem Verlag aus anderen Gründen als zu Werbezwecken Inhalte (Text oder Bild) zur Verfügung stellt.
§ 9a. Kennzeichnung KI-generierter oder KI-bearbeiteter Inhalte
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag bereits ab der Auftragserteilung schriftlich oder in Textform darüber zu informieren, wenn die zur Veröffentlichung übergebenen Bild-, Video- oder Audioinhalte ganz oder in wesentlichen Teilen mithilfe von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) erzeugt oder verändert wurden. Dies gilt insbesondere für synthetisch erzeugte Bilder, sogenannte "Deepfakes" sowie KI-generierte Personendarstellungen, Stimmen oder Texte.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass solche Inhalte nach Maßgabe von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2 Ziffer 024/1689 (EU AI Act) in geeigneter Form als KI-generiert oder KI-bearbeitet gekennzeichnet sind, sofern die Verordnung dies vorschreibt. Der Verlag ist berechtigt, eine entsprechende Kennzeichnung (z. B. den Hinweis "KI-generiert" oder "mit KI erstellt") in der Anzeige anzubringen oder eine bereits vorhandene Kennzeichnung sichtbar zu erhalten.
Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter sowie von Bußgeldern frei, die dem Verlag aufgrund einer unterbliebenen, unrichtigen oder irreführenden Kennzeichnung KI-generierter Inhalte durch den Auftraggeber entstehen. Ziffer 21 Absatz 2 und 3 gelten entsprechend.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen abzulehnen, die nicht oder nicht ordnungsgemäß als KI-generiert gekennzeichnet sind, sofern eine Kennzeichnungspflicht besteht.
§ 10 Der Verlag behält sich grundsätzlich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen sowie den weiteren Abruf von Anzeigen zu untersagen und die Abrufmöglichkeit zu entziehen, insbesondere wenn der Inhalt einer Anzeige gegen Gesetze oder behördliche Auflagen verstößt, eine Anzeige ohne vorherige Kenntnisgabe an den Verlag Werbung Dritter oder für Dritte enthält, die Veröffentlichung dem Verlag aufgrund Inhalts, Herkunft oder technischer Form nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder wenn aufgrund der Anzeige ein Dritter Schadensersatzansprüche gegen den Verlag geltend machen könnte. Macht der Verlag von seinem Ablehnungsrecht nach bereits erfolgter Veröffentlichung Gebrauch, ist der Auftraggeber berechtigt, eine geänderte, AGB-konforme Anzeige zur Verfügung zu stellen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verstößt der Inhalt einer Anzeige gegen diese Ziffer 10, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung.
§ 11 Der Auftraggeber ist ohne vorherige Zustimmung des Verlags in Textform nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen, wenn sich dadurch der Inhalt der Anzeige ändert. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 12 Die Werbemittel sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin in vollständiger, einwandfreier und für die Schaltung geeigneter Form anzuliefern. Der Verlag unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn am Anzeigentext oder an einer Vorlage Änderungen erforderlich sind. Liefert der Auftraggeber die Werbemittel nicht so rechtzeitig, dass die Anzeige zum vereinbarten Termin veröffentlicht werden kann, ist der Verlag berechtigt, die Veröffentlichung zum nächstmöglichen Schaltungstermin vorzunehmen; der Buchungszeitraum verschiebt sich entsprechend. Bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verzögerung besteht kein Recht auf Kürzung der vereinbarten Vergütung.
§ 13 Wünscht der Auftraggeber eine Anzeigenerstellung (Text, Bild, Video, Ton o.Ä.) durch den Verlag, ist dies bei Schaltungsbeginn mitzuteilen. Die Kosten der Anzeigengestaltung ergeben sich aus der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste. Die erforderlichen Informationen und Unterlagen sind – sofern nicht anders vereinbart – spätestens 10 Tage vor dem avisierten Anzeigenstart einzureichen. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen, spätestens bei Anzeigenbuchung geäußerten Wunsch geliefert. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Gehen Änderungswünsche über reine Fehlerkorrekturen hinaus und stellen sie eine erhebliche Abweichung zur ursprünglich vereinbarten Ausführung dar, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Kosten. Stellt der Auftraggeber die benötigten Informationen/Unterlagen nicht rechtzeitig bereit oder erteilt er – bei vereinbartem Probeabzug – keine Freigabe, ist der Verlag berechtigt, die Veröffentlichung zum nächstmöglichen Schaltungstermin vorzunehmen; der Buchungszeitraum verschiebt sich entsprechend. Bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verzögerung besteht kein Recht auf Kürzung der vereinbarten Vergütung.
§ 14 Die in den Ziffern 12 und 13 genannten Fristen gelten auch für den Austausch von Werbemitteln innerhalb einer Kampagnenbuchung.
§ 15 Der Verlag gewährleistet die dem üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Übliche und geringfügige Ausfallzeiten aufgrund planmäßiger oder außerplanmäßiger Wartungsarbeiten berechtigen nicht zur Kürzung der Vergütung. Bei erheblichen, vom Verlag zu vertretenden Ausfällen bleibt das Recht des Auftraggebers auf angemessene Kürzung unberührt. Für Zeiten, in denen die Wiedergabe aus vom Verlag nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist (z.B. höhere Gewalt, Streik, Hackerangriff), besteht kein Anspruch auf Kürzung oder sonstige Rechte.
§ 16 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzeige nach erstmaliger Schaltung zu prüfen und dem Verlag Fehler oder Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bei ganz oder teilweise unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung hat der Auftraggeber – in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde – Anspruch auf Minderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige (Nachbesserung). Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist auch die Ersatzanzeige nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt für vom Verlag fehlerhaft erstellte Anzeigen.
§ 17 Für Schäden haftet der Verlag wie folgt:
a) Unbeschränkt haftet der Verlag bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) haftet der Verlag begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
c) Im Übrigen ist die Haftung des Verlags – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlags.
§ 18 Leistet der Auftraggeber keine Vorauszahlung, wird die Rechnung sofort, spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, auf elektronischem Weg übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, ab Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
§ 19 Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) im SEPA-Lastschriftverfahren wird auf zwei Tage verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung seines Kontos zu sorgen. Kosten, die durch Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 20 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften sowie die erforderlichen Einziehungskosten berechnet; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§ 21 Wird dem Auftraggeber wegen eines zugesagten oder in Aussicht gestellten, in der Summe rabattier fähigen Buchungsvolumens ein Rabatt gewährt und das zugrunde gelegte Volumen am Ende des vereinbarten Zeitraums nicht erreicht, hat der Auftraggeber den Betrag nachzuzahlen, der ihm aufgrund des zunächst unterstellten Buchungsvolumens als Rabatt eingeräumt worden ist.
§ 22 Der Verlag liefert auf Wunsch einen Screenshot der veröffentlichten Anzeige als Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
§ 23 Auf Wunsch des Auftraggebers, der spätestens bei Anzeigenbuchung zu äußern ist, liefert der Verlag ein Reporting über die Veröffentlichung der Anzeige. Wendet der Auftraggeber zusätzlich eigene Trackingmethoden an (z.B. Tracking-Link) und stellt er Differenzen zum Verlags-Reporting fest, berechtigt ihn dies allein nicht zur Zahlungsminderung oder Nachbesserung; nachweislich fehlerhafte Angaben des Verlags-Reportings bleiben hiervon unberührt.
§ 24 Die Pflicht zur Aufbewahrung der vom Auftraggeber übersandten Werbemittel endet drei Monate nach Ablauf des vereinbarten Veröffentlichungszeitraums. Der Verlag ist berechtigt, die Werbemittel unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben darüber hinaus aufzubewahren.
§ 25 Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist möglich; sie bedarf der Textform (Brief, Fax, E-Mail). Bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn ist der Verlag berechtigt, 100 Prozent der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Verlag kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Als Stornierung gilt es auch, wenn der Auftraggeber die Werbemittel nicht zur Verfügung stellt oder – bei vereinbarter Anzeigenerstellung durch den Verlag – die benötigten Informationen/Unterlagen nicht bereitstellt oder einen vereinbarten Probeabzug nicht rechtzeitig freigibt, sodass eine Veröffentlichung nicht stattfinden kann.
§ 26 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers – auch bei Nicht-Kaufleuten – bei Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https:///ds-vf.vfmz.de .
IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Print-Anzeigen
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) „Anzeigenauftrag" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend einheitlich „Anzeige") in einer Zeitschrift des Verlages zum Zweck der Verbreitung.
(2) Ein „Abschluss" ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der nach Preisliste zu gewährende Rabatte. Die einzelnen Veröffentlichungen erfolgen auf Abruf des Auftraggebers. Rabatte werden nicht gewährt an Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu bündeln, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
§ 2 Rabattnachberechnung
Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber dem Verlag – unbeschadet weiterer Rechte – die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme innerhalb eines Jahres entsprechenden Rabatt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Berechnung
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart, wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe zugrunde gelegt.
§ 4 Ausführung und Platzierung
(1) Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden ohne gesonderte Vereinbarung in der jeweiligen Rubrik abgedruckt.
(2) Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag durch das Wort „Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
§ 5 Ablehnungsrecht des Verlages
(1) Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Aufträge für andere Werbemittel als Anzeigen im engeren Sinne sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend.
(3) Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Annahmeerklärung des Verlages in Textform. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages nach Preisliste.
(4) Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels teilt der Verlag dem Auftraggeber unverzüglich mit.
§ 6 Druckunterlagen
(1) Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei digitalen Druckunterlagen hat der Auftraggeber ordnungsgemäße, insbesondere den Format- und technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen rechtzeitig vor Druckunterlagenschluss anzuliefern.
(2) Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen trägt der Auftraggeber.
(3) Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Preisliste und der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten, sofern der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
(4) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.
§ 7 Probeabzüge
Die Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
§ 8 Gewährleistung
(1) Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzveröffentlichung, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
(2) Der Verlag kann eine Ersatzveröffentlichung verweigern, wenn
a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
b) diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
(3) Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzveröffentlichung gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei unwesentlichen Mängeln ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.
(4) Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 9 Haftung
(1) Der Verlag haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 10 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist, mangels Angabe binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt, zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall in Textform eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
(2) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Verlag die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
(4) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§ 11 Anzeigenbeleg
Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
§ 12 Auflagenminderung
(1) Bei Anzeigenaufträgen, für die eine bestimmte Auflagenhöhe zugrunde gelegt wurde, kann der Auftraggeber eine Preisminderung verlangen, wenn die tatsächlich verbreitete Auflage die durchschnittlich verkaufte oder zugesicherte Auflage um mehr als 20% unterschreitet.
(2) Bei Abschlüssen sind Preisminderungsansprüche jedoch nur für den Fall gegeben, dass der Auflagenrückgang zwischen Vertragsabschluss und dem Erscheinen der ersten Anzeige eingetreten ist.
§ 13 Preisänderungen
(1) Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden.
(2) Bei einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung in Textform auszuüben.
§ 14 Konzernrabatt
(1) Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der Nachweis des Konzernstatus in Textform erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen sind solche, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 % besteht.
(2) Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit ihr endet auch die Konzernrabattierung.
§ 15 Rechte, Freistellung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte verfügt. Er trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel.
(2) Kennzeichnung KI-generierter oder KI-bearbeiteter Inhalte
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag bereits bei Auftragserteilung schriftlich oder in Textform darüber zu informieren, wenn die zur Veröffentlichung übergebenen Bild-, Video- oder Audioinhalte ganz oder in wesentlichen Teilen mithilfe von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) erzeugt oder verändert wurden. Dies gilt insbesondere für synthetisch erzeugte Bilder, sogenannte "Deepfakes" sowie KI-generierte Personendarstellungen, Stimmen oder Texte. Der Auftraggeber stellt sicher, dass solche Inhalte nach Maßgabe von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2 Ziffer 024/1689 (EU AI Act) in geeigneter Form als KI-generiert oder KI-bearbeitet gekennzeichnet sind, sofern die Verordnung dies vorschreibt. Der Verlag ist berechtigt, eine entsprechende Kennzeichnung (z. B. den Hinweis "KI-generiert" oder "mit KI erstellt") in der Anzeige anzubringen oder eine bereits vorhandene Kennzeichnung sichtbar zu erhalten. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter sowie von Bußgeldern frei, die dem Verlag aufgrund einer unterbliebenen, unrichtigen oder irreführenden Kennzeichnung KI-generierter Inhalte durch den Auftraggeber entstehen. Ziffer 21 Absatz 2 und 3 gelten entsprechend. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen abzulehnen, die nicht oder nicht ordnungsgemäß als KI-generiert gekennzeichnet sind, sofern eine Kennzeichnungspflicht besteht.
(3) Der Auftraggeber stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Rechter Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen durch den Inhalt der Anzeige entstehen. Ferner stellt er den Verlag von den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Verlag wird den Auftraggeber unverzüglich über die Inanspruchnahme informieren und ihm Gelegenheit zur Abstimmung der Rechtsverteidigung geben. Der Verlag wird ohne Zustimmung des Auftraggebers keine Anerkenntnisse abgeben oder Vergleiche schließen.
(4) Der Auftraggeber räumt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Die Rechte werden örtlich unbegrenzt eingeräumt.
§ 16 Höhere Gewalt
(1) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt (insbesondere Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeine Rohstoff- oder Energieverknappung) – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, soweit das Verlagsobjekt mit mindestens 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder zugesicherten Auflage ausgeliefert worden ist.
(2) Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im Verhältnis der tatsächlich ausgelieferten zur garantierten oder zugesicherten Auflage gekürzt.
§ 17 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für Klagen der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren allgemeinem Gerichtsstand.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 18 Datenschutz
Der Verlag verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten regelt die unter https://ds-vf.vfmz.de abrufbare Datenschutzerklärung.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
V. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellung von Abonnements, Einzelheften, Downloads und sonstigen Artikeln
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Verträge, die Sie als Auftraggeber mit der VF Verlagsgesellschaft mbH, Lise-Meitner-Str. 2, 55129 Mainz (nachfolgend „Verlag") schließen.
(2) Mit der Verwaltung und Betreuung der Abonnementverträge sowie mit Versand, Verwaltung und Fakturierung hat der Verlag die VU.SOLUTIONS GmbH & Co. KG, Große Hub 10c, 65344 Eltville (Tel. +49 6123 9238-0, Fax +49 6123 9239-39; Geschäftsführer: Andreas Boris Klein; HRB 17688, Amtsgericht Wiesbaden) beauftragt. Diese handelt im Auftrag und für Rechnung des Verlags. Vertragspartner bleibt allein der Verlag.
(3) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem der Verlag Sie vor Abgabe Ihrer Bestellung auf sie hinweist und Ihnen die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme verschafft. Bei Bestellungen über den Online-Shop erfolgt die Einbeziehung nach Maßgabe von § 2 Abs. 2.
(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Bestellwege und Vertragsschluss
(1) Sie können Ihre Bestellung über den Online-Shop unter www. aboshop.oldtimer-markt.de sowie telefonisch, per E-Mail oder per Brief abgeben. Sie können Ihre Bestellung über den Online-Shop unter www.shop.oldtimer-markt.de oder für den Abo-Shop unter www.aboshop.oldtimer-markt.de abgeben. Zudem stehen die Bestellwege per Telefon, per E-Mail oder per Brief offen.
(2) Im Online-Shop und im Abo-Shop geben Sie im letzten Schritt des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb befindlichen Artikel ab. Vor Absenden können Sie Ihre Eingaben jederzeit prüfen und korrigieren. Die Bestellung kann nur übermittelt werden, wenn Sie zuvor durch Setzen eines Häkchens diese AGB akzeptiert haben; damit werden sie in Ihr Angebot einbezogen.
(3) Bei Bestellungen per Telefon, E-Mail oder Brief kommt der Vertrag nach denselben Grundsätzen zustande; der Verlag weist Sie auf diese AGB hin.
(4) Der Kaufvertrag kommt erst mit Versand der bestellten Ware oder mit Mitteilung der Auslieferung zustande. Zusammen mit der Ware erhalten Sie eine Rechnung, die zugleich Auftragsbestätigung ist. Eine automatische Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ist der Verlag zur Lieferung nicht in der Lage, informiert er Sie unverzüglich; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
§ 3 Lieferung, Lieferzeit und Versandkosten
(1) Bestellungen werden nach Eingang umgehend bearbeitet. Die Lieferzeit beträgt im Inland ca. 2–5 Werktage, bei Auslandsbestellungen je nach Land ca. 4–10 Werktage. Bei Zeitschriftenabonnements erfolgt die erste Lieferung mit der nächsterreichbaren Ausgabe.
(2) Der Versand erfolgt kostenoptimiert über die Deutsche Post AG oder die DPD Deutschland GmbH.
(3) Die anfallenden Versandkosten werden Ihnen vor Absenden der Bestellung zusammen mit dem Artikelpreis einschließlich Umsatzsteuer angezeigt.
(4) Für Zeitschriftenabonnements mit Versand innerhalb Deutschlands fallen keine Porto- und Versandkosten an.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich etwaiger Versandkosten.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten. Es werden nur die im Rahmen der Bestellung angebotenen Zahlungswege akzeptiert.
(3) Die Abonnementgebühr ist für den jeweiligen Rechnungszeitraum im Voraus fällig. Die Zahlung „auf Rechnung" mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ist nur bei Abonnement-Bestellungen möglich. Die Rechnungen im Online-Shop sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
(4) Kommen Sie in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
(5) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verlags (§ 449 BGB).
§ 5 Bezugszeitraum, Prämienangebote und Kündigung bei Abonnements
(1) Abonnements beginnen grundsätzlich mit der nächsterreichbaren Ausgabe, soweit Sie bei der Bestellung keinen anderen Zeitpunkt gewählt haben. Angaben zum Bezugszeitraum werden Ihnen in der Regel unmittelbar beim jeweiligen Abo-Angebot angezeigt.
(2) Das Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, soweit bei der Bestellung nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert es sich auf unbestimmte Zeit und kann von Ihnen jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
(3) Geschenk-Abonnements enden nach einer Laufzeit von einem Jahr automatisch und bedürfen keiner Kündigung. Probe-Abonnements, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des letzten Heftes gekündigt werden, gehen in ein reguläres Abonnement über, das sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit gemäß Abs. 2 verlängert und jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden kann.
(4) Prämien und Begrüßungsgeschenke für Neukunden werden nach Zahlungseingang versandt. Ein Anspruch entsteht erst, wenn das Abonnement vollständig bezahlt ist und Sie in den letzten sechs Monaten nicht Abonnent waren. Die Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Bei der Aboform „Leser-werben-Leser" dürfen Werber und Abonnent aus rechtlichen Gründen nicht identisch sein; die Prämie wird nach erfolgter Zahlung an den Werber versandt.
(5) Bei Beendigung des Abonnements werden bereits gezahlte Beträge für noch nicht gelieferte Ausgaben erstattet.
(6) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail). Für über die Website abgeschlossene Abonnements können Sie das Abonnement zusätzlich über die Kündigungsschaltfläche („Abo-Verträge hier kündigen") auf www.aboshop.oldtimer-markt.de kündigen.
§ 6 Mängelrechte und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Ausgaben erfolgt in der Regel eine Nachlieferung; Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere das Wahlrecht der Nacherfüllung nach § 439 BGB sowie die Rechte auf Minderung und Rücktritt, bleiben unberührt.
(2) Der Verlag haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
§ 7 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren – bei Abonnements die erste Ware – in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – VF Verlagsgesellschaft mbH, Lise-Meitner-Str. 2, 55129 Mainz, Tel. +49 6131 992-0, Fax +49 6131 992-100, E-Mail info@oldtimer-markt.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufsmitteilung. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; Entgelte werden Ihnen hierfür nicht berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis der Rücksendung erbracht haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Ihrer Widerrufsmitteilung an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Für einen Wertverlust müssen Sie nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.
Kein Widerrufsrecht / vorzeitiges Erlöschen
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Zeitschriften mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen (§ 312g Abs. 2 Nr. 7 BGB) sowie bei versiegelten Ton-, Video- oder Softwareträgern, deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde.
Bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn der Verlag mit der Ausführung begonnen hat, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass er vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und der Verlag Ihnen eine Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
Muster-Widerrufsformular
An: VF Verlagsgesellschaft mbH, Leserservice, Lise-Meitner-Str. 2, 55129 Mainz, Tel. +49 6131 992-0, Fax +49 6131 992-100, E-Mail info@oldtimer-markt.de.
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
– Bestellt am ( ) oder erhalten am ()
– Name des Verbrauchers
– Anschrift des Verbrauchers
– Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
§ 8 Zusätzliche Bedingungen für Download-Bestellungen und Apps
(1) Bei Bestellungen digitaler Inhalte (z. B. Artikel-Downloads und Apps) kommt der Vertrag in der Regel bereits mit Bestätigung der Bestellung per E-Mail zustande, spätestens jedoch mit Bereitstellung des Downloads.
(2) Der Abruf bestellter Downloads ist ohne Registrierung möglich; Zugangsdaten und Passwort werden per E-Mail versandt. Sie stellen sicher, dass Ihr Endgerät den Aufbau von Internetverbindungen und die Speicherung der Downloads ermöglicht und ausreichend Speicherplatz verfügbar ist. Gegebenenfalls ist zur Ansicht eine spezielle Software erforderlich (z. B. Adobe PDF-Reader), für die eigene Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten können.
(3) Für den Download einer App benötigen Sie eine Internetverbindung. Die technischen Voraussetzungen richten sich nach den Angaben im Downloadbereich bzw. des jeweiligen Betriebssystemanbieters (iOS, Android u. a.). Für bestimmte Funktionen sind eine Registrierung und/oder der Erwerb von Inhalten im Wege von In-App-Käufen erforderlich. Voraussetzung ist ein kompatibles Gerät nebst kompatibler Software; die Nutzung der jeweils aktuellen Versionen wird empfohlen.
(4) Das Nutzungsrecht umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, digitale Inhalte herunterzuladen und auf einer üblichen und angemessenen Zahl von Geräten oder Datenträgern – auch zur Datensicherung – ohne zeitliche Begrenzung zu speichern. Sie sind ferner berechtigt, rechtmäßig gespeicherte Inhalte für private Zwecke auszudrucken.
(5) Eine darüberhinausgehende Nutzung ist nicht gestattet. Insbesondere dürfen Sie digitale Inhalte ohne vorherige Zustimmung nicht öffentlich wiedergeben, öffentlich zugänglich machen oder vervielfältigen.
(6) Digitale Inhalte aus dem Archiv sind in der ursprünglich veröffentlichten Form zugänglich und werden nicht aktualisiert.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Mainz (§ 38 ZPO).
§ 10 Verbraucherstreitbeilegung
Der Verlag ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).
§ 11 Datenschutz
Der Verlag verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzerklärung, die Sie unter www.ds-vf.vfmz.de abrufen können.
Hinweis zur Verpackungsentsorgung
Für die von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen erfüllen wir unsere Pflichten nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) durch Beteiligung an einem dualen System und sind im Verpackungsregister (LUCID) der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert.