Für Neuwagen hat die EU bereits 2017 das Klimaanlagen-Kältemittel R134a verboten, nun wird es schrittweise verknappt und dessen Nutzung 2050 gänzlich verboten. Das Problem: Eine rechtssicher geprüfte und freigegebene Alternative für ältere Klimaanlagen gibt es bislang nicht. Der ADAC moniert, dass sich sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt als auch die Autoindustrie diesbezüglich bedeckt hielten. Wer seine Klimaanlage unter anderem mit neuen Dichtungen auf das neuere Kältemittel R1234yf umrüstet, bewegt sich daher in einer rechtlichen Grauzone.