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Eu-altauto-verordnung beschlossen

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EU-Altauto-Verordnung beschlossen

Im Juni haben EU-Parlament und Ministerrat sich auf eine künftige europäische Altauto-Verordnung geeinigt und einen entsprechenden Entwurf verabschiedet. Die neue Verordnung soll zeitnah im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und in zwei Jahren direkt in Kraft treten. Ob sich durch die Neuregelung Probleme für Besitzer nicht zugelassener Fahrzeuge ergeben, muss noch geprüft werden. In älteren Entwürfen waren teils absurde Forderungen enthalten gewesen, etwa ein gutachterlich zu bestätigender Restaurierungswille bei nicht zugelassenen Autos. Fest steht indes schon, dass Fahrzeuge von der Verordnung ausgenommen sein werden, die in ihren Mitgliedstaaten als Klassiker von historischem Wert anerkannt sind, hierzulande also Oldtimer mit H-Kennzeichen. Diesen Erfolg verbucht der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) für sich, der den langwierigen Gesetzgebungsprozess die ganze Zeit kritisch begleitet hat. Auch die Umsetzung der Verordnung will die FIVA verfolgen und sicherstellen, dass die erwirkten Ausnahmen für Klassiker korrekt angewendet werden.

OLDTIMER MARKT 8/2026