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HU Vollabnahme

Prüforganisationen

Abnahme nach Paragraf 21 ab sofort für alle

Der Bundesrat hat die Liberalisierung des § 21 STVZO beschlossen und den Weg freigemacht, dass nicht nur TÜV und Dekra Vollgutachten und Einzelabnahmen vornehmen dürfen. Jetzt ist die Regelung auch in geltendes Recht umgesetzt

Wir hatten es ja bereits vermeldet, dass das Monopol des TÜV (beziehungsweise der Dekra in den neuen Bundesländern) eine Vollabnahme nach § 21 StVZO durchzuführen, mit der letzten Reform der Gesetzestexte gekippt wurde. Offen war allerdings bisher, ab wann die Neuerung denn gelten soll. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 21. März diesen Jahres sind nun alle Voraussetzungen erfüllt. Ab sofort dürfen damit auch alle anderen in Deutschland zugelassenen Prüforganisationen eine Vollabnahme oder ein Gutachten nach § 21 durchführen.

Wer es im besten Juristendeutsch selbst nachlesen möchte, kann das hier machen (Ziffer 3b).

OLDTIMER MARKT 7/2026
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