TÜV und Zulassung

Zulassung ohne Papiere: Brief-Verkehr

Inhaltsbild Brief-Verkehr

Am Schalter der Zulassungsstelle bekam die Vorfreude von Hans D. auf die erste Ausfahrt mit seinem frisch restaurierten Heinkel Tourist einen unsanften Dämpfer: Da er keine Fahrzeugpapiere für den Roller vorlegen könne, müsse sie ihm die Zulassung des Rollers verweigern, erklärte die Sachbearbeiterin resolut. Dass D. den Roller 2003 mit einer Unbedenklichkeitserklärung des Kraftfahrt-Bundesamtes gekauft hatte und zudem eine aktuelle „KBA-Bescheinigung“ vorlegte, denen zufolge der Heinkel nicht als gestohlen gemeldet worden sei, änderte an der Ablehung nichts.

Hans D. ist nicht allein mit dieser leidvollen Erfahrung, Hilferufe desselben Tenors erreichen die Redaktion in unschöner Regelmäßigkeit. Schließlich ist es in der Oldtimerszene üblich, Fahrzeuge zu kaufen, deren Papiere längst verschollen sind oder die aus Ländern importiert wurden, in denen es keine Fahrzeugpapiere gibt.

Dies wurde erst Ende der neunziger Jahre in der Hochphase der Autodiebstähle und Schiebereien in den Ostblock zum Problem. Als Reaktion darauf begannen die Behörden, so genannte „lückenlose Eigentumsnachweise“ zu fordern. Durch Kaufverträge musste fortan der Eigentumsübergang vom letzten, in den Papieren eingetragenen Halter zum aktuellen Besitzer nachvollzogen werden können - mit entsprechenden Konsequenzen im Umkehrschluss: Ohne Papiere war der Nachweis nicht mehr möglich.

Inhaltsbild Der große Autoklau ist passé, die Verkehrsministerien se­hen das Thema inzwischen mit Augenmaß. „Zwingend ist die Vorlage eines Kaufvertrags. Zudem muss man prinzipiell eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust der Fahrzeugpapiere abgeben. Diese müssen dann aufgeboten werden“, erklärt Richard Schild vom Bundesverkehrsministerium stellvertretend für seine Länderkollegen. „Auf die Aufbietung kann die Behörde jedoch im eigenen Ermessen verzichten, wenn das Fahrzeug beispielsweise über einen sehr langen Zeitraum abgemeldet war oder der Eigentümer glaubhaft versichern kann, dass Missbrauch ausgeschlossen ist“, schränkt Schild ein. Bei einem aus dem Ausland eingeführten Fahrzeug ohne Papiere reiche es aus, einen Kaufvertrag mit dem letzten ausländischen oder alternativ dem letzten Eigentümer in Deutschland vorzulegen.
„Der Zulassungsstellenreferendar hier in München erklärte mir, es komme neben der Diebstahlwahrscheinlichkeit des Fahrzeugtyps auf die Glaubwürdigkeit des Antragstellers an“, präzisiert ADAC-Verkehrsjurist Stefan Steinle den Ermessensspielraum. „Eine plausible Erklärung zu einem Scheunenfund und eine eidesstattliche Versicherung reichen oftmals aus.“
Nicht so im Fall von Hans D. „Ich habe mich mit dem Verkehrsministerium in Verbindung gesetzt und dort auf den geringen Wert eines unrestaurierten Heinkel und die anhand der zwei KBA-Bescheinigungen nachvollziehbare Historie hingewiesen“, erläutert Rechtsspezialistin Ursula Busch vom Deuvet. Noch am selben Tag nahm das Ministerium Kontakt mit der Zulassungsstelle auf, kurz darauf meldete Hans D. Vollzug - ohne Behörden-Marathon und endlosen Brief-Verkehr.

Illustrationen: Lothar Krebs

Diese Tipps gibt der Oldtimer-Anwalt zur Zulassung ohne Fahrzeugpapiere.