Das Wechselkennzeichen
- 15. Januar 2013
- Red. OLDTIMER MARKT
Besitzern von Liebhaberautos bieten sich mittlerweile mehrere Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Aber für wen ist welches Kennzeichen ideal? Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die möglichen Zulassungsformen vor. Hier geht es um die neueste aber auch vermutlich sinnloseste Variante seinen Oldie zuzulassen:
Das Wechselkennzeichen
Gut gedacht, schlecht gemacht - auf diesen kurzen Nenner kann man das Wechselkennzeichen bringen, das seit kurzem eine weitere Zulassungsvariante darstellt. Es erlaubt den Betrieb von zwei Fahrzeugen derselben Gattung mit einem Kennzeichen. Zulässige Gattungen sind Pkw und Wohnmobile (EU-Fahrzeugklasse M1), Motorräder (L) und Anhänger bis 0,75 Tonnen (O1). Das heißt: Nicht möglich ist es etwa, ein Motorrad in Kombination mit einem Auto oder einen Pkw und einen Anhänger auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. Zudem gewährt der Staat keinerlei Nachlässe, für beide Fahrzeuge muss der volle Kfz-Steuersatz errichtet werden - anders als in der Schweiz oder Österreich, wo nur der Betrag für das steuerstärkste Fahrzeug zu Buche schlägt und alle weiteren steuerfrei mitlaufen.
Nahezu kein Praxisnutzen
Dadurch ergeben sich allenfalls aus etwas niedrigeren Versicherungsprämien leichte finanzielle Vorteile.
Diese dürften die Nachteile kaum aufwiegen. So muss der kleinere Teil des zweiteiligen Kennzeichens auf das jeweils genutzte Fahrzeug umgesteckt werden. Das derweil ruhende Fahrzeug muss auf privatem Grund stehen, öffentlicher Verkehrsraum ist tabu.
Wechselkennzeichen - die Fakten:
Was ist das?
- Ein Kennzeichen für je zwei Pkw oder Motorräder oder Anhänger
Für wen ist es?
- Kraftfahrzeuge der EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobile), L (Motorräder) und O1 (Anhänger bis 0,75 Tonnen Gesamtgewicht)
Was kostet es?
- Steuer: Der fahrzeugübliche Satz wird für beide Fahrzeuge in voller Höhe erhoben
- Zulassungsgebühren: 35,80 Euro
Was brauche ich?
- Die bei einer Zulassung/Ummeldung üblichen Unterlagen
Vorteile
- Möglicherweise Ersparnis bei den Versicherungsbeiträgen
Nachteile
- Das jeweils ruhende Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen
- Ständiges Umstecken der Kennzeichen