Kennzeichen-Kunde

Das Saisonkennzeichen

Besitzern von Liebhaberautos bieten sich mittlerweile mehrere Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Aber für wen ist welches Kennzeichen ideal? Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die möglichen Zulassungsformen vor. Hier ist die Alternative für alle "Sommerfahrer":

Inhaltsbild Das Saisonkennzeichen

Der zunehmenden Beliebtheit von „Spaß“-Fahrzeugen wie Wohnmobilen, Cabrios und Motorrädern trug der Gesetzgeber 1997 mit der Einführung des Saisonkennzeichens Rechnung. Dabei handelt es sich um eine normale Zulassung, die dem Halter lediglich das lästige An- und Abmelden am Saisonanfang und -ende erspart. Auch die Kfz-Steuer wird nur für den Zulassungszeitraum erhoben, der mindestens zwei und höchstens elf Monate betragen muss. Dieser wird am rechten Kennzeichenrand in Bruchform eingeprägt. Hier gilt ebenfalls: Hatte das bisherige Kennzeichen maximal sieben Stellen, kann die Ziffernkombination übernommen werden.
Neuerdings ist auch die Kombination aus H- und Saison-Kennzeichen möglich; wer seinen Oldie nur im Sommer bewegt und Steuern sparen will, kann so im Anmeldungszeitraum den vereinheitlichten Steuersatz anteilig des Zulassungszeitraumes in Anspruch nehmen.

Die Teilzeitzulassung

Wichtig ist jedoch: Das Fahrzeug muss das ganze Jahr durch versichert sein und darf außerhalb des Zulassungszeitraums nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Viele Versicherer erstatten jedoch die Prämie für die Zeit der Stilllegung.
Interessant ist die Teilzeit-Nummer übrigens auch für jene, die im Sommer ausschließlich Oldtimer fahren. Sie können ihr „Winterauto“ per Saisonkennzeichen zulassen und so im Herbst regelmäßig in ein einsatzbereites Fahrzeug steigen, denn der Zulassungszeitraum ist frei wählbar.

Saisonkennzeichen - die Fakten:

Was ist das?

  • Eine normale Zulassung

Für wen ist es?

  • Alle zulassungsfähigen Kraftfahrzeuge
  • Ideal für „Winterautos“ von Leuten, die im Sommer ihren Oldtimer bewegen
  • Ideal für Motorräder und Wohnmobile

Was kostet es?

  • Steuer: Der fahrzeugübliche Satz wird nur für den Zulassungszeitraum erhoben
  • Zulassungsgebühren: 35,80 Euro

Was brauche ich?

  • Die bei einer Zulassung/Ummeldung üblichen Unterlagen

Vorteile

  • Steuerersparnis
  • Erspart das lästige An- und Abmelden am Saisonanfang und -ende
  • Seit 1. Oktober 2017 auch mit H-Kennzeichen kombinierbar

Nachteile

  • Ganzjährige Versicherung (evt. Prämienerstattung während des Abmeldezeitraums)
  • Fahrzeug darf innerhalb des Abmeldezeitraums nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen

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