Regeln und Verordnungen

Kinder im Oldtimer

Der Oldtimer ist fertig restauriert, und jetzt wollen Sie mit der Familie zur ersten Sonntagstour aufbrechen. Doch wie sieht es mit den Kindern aus? Auf was müssen Sie achten, wenn Sie mit den lieben Kleinen im Oldtimer unterwegs sind? Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zum Thema Kinder im Oldtimer zusammengefasst.

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Welches Kind darf wo sitzen?

Grundätzlich gilt: Sind nach StVO vorgeschriebene oder freiwillig montierte Gurte vorhanden, so müssen diese auch benutzt werden!

  • Kinder unter drei Jahren dürfen ohne Gurte und entsprechende Rückhaltesysteme (Kindersitze) nicht befördert werden! Und zwar auch dann nicht, wenn das Auto aufgrund des Baujahres gar keine Gurte braucht!
  • Kinder ab drei Jahre (und unter 150 cm Körpergröße) müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen. Wenn jedoch nur vorne Gurte vorhanden sind, die ein dem Alter/der Körpergröße entsprechendes Rückhaltesystem aufnehmen können, so müssen diese genutzt werden. Ein Beispiel: Ihr Klassiker Baujahr 1975 hat werkseitig vorne Gurte und hinten nicht, dann müssen Sie Ihr Kind im geeigneten (amtlich zugelassenen) Kindersitz auf dem Vordersitz platzieren.
  • Wenn Sie Kinder unter zwölf Jahren und 150 cm Körpergröße mitnehmen wollen, müssen baujahresunabhängig immer Gurte zur Befestigung eines Kindersitzes oder einer Sitzerhöhung vorhanden sein. Dies gilt auch, wenn Ihr Klassiker vom Baujahr her nicht der Gurtnachrüstungspflicht unterliegt. Auch Zweipunktgurte helfen meist nicht weiter, denn moderne Kindersitze sind fast ausschließlich auf die Verwendung von Dreipunktgurten ausgerichtet.
  • Sind Ihre Kinder bereits über 12 Jahre alt und/oder über 1,50 Meter groß sind sie nicht nur wachstumstechnisch aus dem Gröbsten raus, im Sinne des Gesetzgebers werden Sie mit Erwachsenen gleichgestellt und bedürfen keiner besonderen Sicherungspflicht. Wenn allerdings Gurte vorhanden sind, gilt es diese auch immer anzulegen!

Übersicht zur Mitnahme von Kindern in Pkw

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Die Tabelle finden Sie unten als übersichtliches PDF zum Download.

Wissenwertes zu Kindersitzen

Für Kindersitze gilt aktuell die ECE-Norm 44/04, aber auch Modelle mit der Norm 44/03 sind im Moment noch zulässig. Alle anderen sind seit April 2008 nicht mehr zulässig. Ein kleiner orangefarbener Aufkleber am Rande oder auf der Unterseite des Sitzes gibt über die Prüfnorm Auskunft.
Kindersitze und Sitzerhöhungen sind in folgende unterschiedliche Gewichtsklassen eingeteilt:

  • Klasse 0: bis zu einem Gewicht von 10 kg (entgegen der oder quer zur Fahrtrichtung ausgeführt)
  • Klasse 0+: bis zu einem Gewicht von 13 kg (entgegen der Fahrtrichtung ausgeführt)
  • Klasse 0+-I: von Geburt bis 18 kg (gegen Fahrtrichtung, oder ab 9 kg in Fahrtrichtung)
  • Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung)
  • Klasse II: von 15 bis 25 kg (zumeist in Fahrtrichtung)
  • Klasse II-III: von 15 bis 36 kg (in Fahrtrichtung)
  • Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur Sitzerhöhung in Fahrtrichtung)
  • Klasse I-III: von 9 bis 36 kg

Hochgeladenes Bild Epochengerecht, aber nicht mehr zulässig: original Volvo Kindersitz aus den Siebzigern

Falls Sie sich bei der Wahl des richtigen Kindersitzes unschlüssig sind, der ADAC testet jedes eine Vielzahl von Modellen und spricht Empfehlungen aus: www.adac.de/infotestrat/tests.

Inhaltsbild Paula ist vorne korrekt gesichert, Max dagegen auf der Rücksitzbank nicht

Wissenswertes zur Gurtnachrüstungspflicht

  • Vordersitze: Dreipunktgurte in Pkw mit Erstzulassung ab 1. April 1970
  • Rücksitze: Beckengurte in Pkw mit Erstzulassung ab 1. Mai 1979
  • Rücksitze: Dreipunktgurte in Pkw mit Erstzulassung ab 1. August 1984
  • Die ECE-Norm für neue Gurte lautet R 16-04, sie muss sichtbar vermerkt sein

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Gurte nachrüsten mit vorgesehenen Befestigungspunkten

Ab Mitte der Sechziger gab es sie in den meisten Fahrzeugen serienmäßige Befestigungspunkte für Gurte. Sind sie bereits vorhanden ist die Nachrüstung eines neuen Gurtes meist kein Problem. Der Fachhandel (Bezugsadressen für Nachrüstgurte finden Sie im Kleinanzeigenteil von OLDTIMER MARKT) hält Gurtsätze für die verschiedensten Einbausituationen bereit. Von gebrauchten Gurten raten wir ab. Zum einen sind diese meist bereits verschlissen und Vorbeschädigungen die zur Fehlfunktion führen können nicht ausgeschlossen sein. Zum anderen funktionieren die Aufroller bei Automatikgurten nur in einer genau definierten Einbaulage. Falls der Gurt also nicht aus dem selben Fahrzeugtyp stammt ist er meist nutzlos. Einstellbare Gurtaufroller schaffen in diesem Fall Abhilfe. Wichtig ist bei neuen Gurten die deutlich sichtbare Kennzeichnung mit der aktuellen ECE-Norm.

Gurte nachrüsten ohne vorgesehene Befestigungspunkte

Sind hingegen gar keine Gurtufnahmepunkte vorhanden, muss leider gebohrt werden. Doch auch für diesen Fall gibt es Einbaumaterial für den Selbermacher. Denn eine Gurtverschraubung muss immer mit einer hinterliegenden Platte zur Kraftverteilung verstärkt werden, da im Falle eines Aufpralls sonst die Schraube samt Mutter aus dem Blech reißen könnte. Man kann die Verstärkungen zwar aus 1,5 bis zwei Millimeter starken Stahlplatten auch selbst bauen, die Gurthändler bieten jedoch vorgefertigte Teile an, die sowohl die richtige Gewindesteigung aufweisen als auch zum Korrosionsschutz verzinkt oder chromatiert sind. Apropos Gewindesteigung: Gurtverschraubungen werden stets mit 7/16" UNF-Zollschrauben ausgeführt, deren Zugfestigkeit mindestens 8.8 entsprechen muss!
Wenn Sie sich über den richtigen Ort der Gurtbefestigung unsicher sind, kann auch ein Kfz-Ingenieur weiterhelfen. Eine TÜV-, GTÜ- oder Dekra-Prüfstelle wird sich auch in Ihrer Nähe finden lassen. Die rechtliche Situation in punkto Sicherheitsgurte ist übrigens unter Paragraph 21 der StVO formuliert, im Paragraph 35a der StVZO ist die Beschaffenheit von Gurten und Kindersitzen festgelegt.

Mit freundlicher Mithilfe von Oldtimer-Rechtsanwalt Michael Eckert www.edk.de

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