Nachrichten

Klare Definition von Oldtimern in EU-Gesetzgebung

EU-Kommission nimmt Vorschlag der Oldtimer-Gruppe des Europäischen Parlaments auf

Die EU-Kommission hat heute ihre neuen Pläne zur Neufassung der Fahrzeughauptuntersuchung vorgestellt. Ziel der Verordnung ist es, Prüfinhalte und Prüfmethoden europaweit zu verbessern. Erstmalig ist in dieser europäischen Gesetzgebung eine vollständige Definition eines historischen Fahrzeugs eingebaut worden.

Inhaltsbild Der SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende der Oldtimer-Gruppe des Europäischen Parlaments, Bernd Lange (Bild), bezeichnet diesen Schritt als Meilenstein für die Behandlung von Oldtimern in der EU-Gesetzgebung: "Die Europäische Kommission hat die Forderung der Oldtimer-Gruppe des Europäischen Parlaments aufgenommen und endlich zum ersten Mal eine komplette und allgemein anwendbare Definition eines historischen Fahrzeugs in eine EU-Gesetzgebung eingeführt."

Laut der neuen Definition gilt nun jedes Fahrzeug als "historisch", das die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Es ist vor mindestens 30 Jahren hergestellt worden.
  • Eingebaute Ersatzteile bilden die historischen Komponenten des Fahrzeugs ab.
  • Die technischen Charakteristiken der Hauptbestandteile des Fahrzeugs - wie unter anderem Motor, Bremsen, Steuerung und Aufhängung - sind unverändert.
  • Das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs ist unverändert.

In älteren EU-Gesetzgebungen fanden sich ganz unterschiedliche Definitionen von historischen Fahrzeugen, In der alten Regelung zur Hauptuntersuchungen galten schlicht solche Fahrzeuge als historisch, die vor 1960 hergestellt wurden. "Die bisherigen Definitionen waren völlig unzureichend und in der Praxis unbrauchbar", kritisiert der Oldtimerfahrer Bernd Lange.

Oldtimer haben wirtschaftliches Gewicht

Bereits im April 2011 hatte der Europaabgeordnete in einem Brief an den Verkehrskommissar Siim Kallas eine solche Definition angeregt. "Wir freuen uns, dass die Definition die zentralen Elemente enthält, die die Oldtimer-Gruppe im Europäischen Parlament bereits vor langer Zeit vorgeschlagen hat," erklärt Bernd Lange und forderte die EU-Kommission gleichzeitig auf, an dieser Definition auch zukünftig festzuhalten: "Der Oldtimer-Sektor ist ein Bereich mit EU-weit 55.000 Angestellten und einem jährlichen Umsatz von 17 Milliarden Euro. Einem Sektor mit so einem wirtschaftlichen Gewicht muss man besonderes Augenmerk schenken. Es war deshalb höchste Zeit, Oldtimer als eigene Kategorie zu etablieren. Die neue Definition muss nun auch für alle zukünftige EU-Gesetzgebung gelten, um ein für alle Mal eine einheitliche Behandlung von Oldtimern zu garantieren."