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Pflicht ab dem 1. Juli 2014: Warnwesten

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Zugegeben, sie sind weder hübsch anzuschauen, noch in irgendeiner Form historisch korrekt, aber im Ernstfall sind sie trotz allem ein absolutes Sicherheitsplus: Warnwesten im Auto.

Bekannte Situation

Während in vielen Ländern Europas das Mitführen von Sicherheitswesten (auch im Oldtimer!) bereits seit einigen Jahren vorgeschrieben ist, gilt nun auch in Deutschland ab dem 1. Juli 2014 eine Mitführpflicht. In Pkw, Lkw und Bussen muss mindestens eine Weste an Bord sein, völlig unabhängig von der Sitzplatzanzahl. Grundätzlich mehrere Westen dabei zu haben schadet jedoch sicherlich nicht. Ausgenommen von der Regelung sind nach wie vor Zweiräder.
Auch wenn’s vielleicht blöd ausschauen mag, sind wir doch mal ehrlich, wir hatten alle schon einmal mit unserem Oldie eine Panne und mussten auf den Pannendienst oder den helfenden Kumpel warten. Auch wenn es meist nur eine selbst zu behebende Lapalie ist, die den Klassiker kurzzeitig lahmlegt, so ist der Straßenrand ein alles andere als sicherer Ort - erst recht im Dunkeln. Wer in so einem Fall auf Stilfragen verzichtet und sich eine Warnweste überstreift lebt auf jeden fall deutlich sicherer.

Inhaltsbild Doppelt so weit sichtbar

Nach Untersuchungen des TÜV Rheinland steigt die Sichtbarkeit der Verkehrsteilnehmer mit Warnwesten bei Dämmerlicht auf etwa 150 Meter. Ohne Weste sind Fußgänger für Autofahrer erst aus einer Entfernung von maximal 80 Metern wahrzunehmen. Vorgeschriebene Warnbekleidung im Straßenverkehr muss der Euro-Norm EN 471 entsprechen.

Nicht im Kofferraum!

Sinnvoll ist es die Sicherheitswesten für Fahrer und Beifahrer im Fahrzeuginnenraum mitzuführen. Dann können die Insassen im Pannenfall schon mit der Weste bekleidet aus dem Auto aussteigen. Unter den Vordersitzen deponiert fallen die neonfarbigen Helfer auch nicht mehr so negativ ins Auge und sind im Pannenfall stets griffbereit.

In welchen weiteren Ländern das Mitführen von Warnwesten bereits Pflicht ist können Sie bei der Deutschen Verkehrswacht nachlesen.