Seit 1997

H-Kennzeichen: Jubiläum für die Oldtimer-Zulassung

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Als 1997 die Steuerkeule auf Kfz ohne Katalysator niedersauste, erhielten die Besitzer mindestens 30 Jahre alter Mobile die Chance, sie als Oldtimer zuzulassen und sie so dank eines einheitlichen Kfz-Steuersatzes weiterzubetreiben: Das H-Kennzeichen war geboren.

Seit 1. Juli 1997 kann es nach erfolgter Fahrzeugprüfung zugeteilt werden. Bis es soweit war, gingen allerdings zähe Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Oldtimervetretern wie dem DEUVET voraus, in denen die deutschlandweit einheitlichen Bedingungen ausgehandelt werden mussten. Die einen befürchteten seinerzeit Kfz-Steuerausfälle, die anderen verlangten ein höheres Fahrzeugalter, manche wollten von einer Ausnahmeregelung zunächst gar nichts wissen.

Mittlerweile hat die H-Zulassung 25 Jahre auf dem Buckel und erfreut sich großer Beliebtheit. Rund 732.000 Fahrzeuge sind als amtliche Oldtimer zugelassen, der Anteil am Gesamtfahrzeugbestand beträgt 1,1 Prozent.

In OLDTIMER MARKT 7/2022 finden Sie einen ausführlichen Beitrag zur durchaus schweren Geburt der Zulassung mit dem H am Ende des Kennzeichens.

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Sie haben Fragen zur Zulassung oder suchen noch nach einem Schätzchen mit H-Kennzeichen? In unserem Sonderheft #58: Oldtimer-Kauf leicht gemacht finden Sie weiter Informationen zum Thema.