Begutachtung durch Experten des TÜV Süd

Ist Ihr Oldtimer überhaupt einer?

Die Voraussetzungen: Dazu muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" darstellen. Die ClassiC-Experten von TÜV SÜD führen gerne für Sie die Begutachtung nach §23 StVZO durch und überprüfen im Rahmen der Begutachtung das Fahrzeug im Hinblick auf die verordnungsrechtlichen Anforderungen an einen Oldtimer. Das H-Kennzeichen erhalten allerdings nur Fahrzeuge, die weitestgehend im Originalzustand sind oder fachmännisch restauriert wurden. Mit Abschluss des positiven Gutachtens ist es geschafft und Ihr Fahrzeug kann durch die Zulassungsstelle das begehrte H-Kennzeichen erhalten, denn Sie tragen zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" bei und das wird belohnt, etwa durch eine geringere steuerliche Belastung. Ist das Gutachten geschafft müssen der Zulassungsstelle folgende Papiere vorgelegt werden, um das begehrte H-Kennzeichen zu erhalten:

• Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II)
• Oldtimer-Gutachten und Hauptuntersuchung
• Amtliches Kennzeichen (wenn das Fahrzeug nicht „stillgelegt" wurde)
• Versicherungspolice über Kfz-Haftpflicht (aktueller Beitragsbescheid reicht aus)
• SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
• Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
• ggfs. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

Übrigens: Die Oldtimer-Experten von TÜV SÜD haben für Sie einen Katalog erstellt in dem die Regelungen der Begutachtung eines Oldtimers nach § 23 der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) erläutert werden. Den Vollständigen Kalalog erhalten Sie HIER.

Fragen rund um Ihren Oldtimer beantworten selbstverständlich kompetent unsere TÜV SÜD ClassiC Experten gerne jederzeit im TÜV SÜD Service-Center. Am besten vereinbaren Sie gleich einen Termin: www.tuvsud.com/classic

Text und Bilder: TÜV Süd

Dokumente