Nachrichten

Italien verbietet Winterreifen im Sommer

Inhaltsbild Paradoxes Gesetz "made in Italy"

Seit diesem Jahr gilt in Italien ein Gesetz, dass die Nutzung von Winterreifen (M+S-Kennung) mit dem Geschwindigkeitsindex Q (maximal 160 km/h) im Zeitraum zwischen dem 15. Mai und dem 14. Oktober verbietet - und zwar völlig unabhängig von der erzielbaren Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Winterreifen mit einem höheren Geschwindigkeitsindex bleiben weiterhin erlaubt, so lange sie die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit nicht unterschreiten. Dies gilt auch für Ganzjahresreifen. Das pardoxe an der Situation: In Italien gilt ein generelles Tempolimit von 130 km/h. Ausnahmen für verschneite italienische Alpenpässe gibt es nicht. Bei Verstößen drohen Geldbußen zwischen 419 und 1682 Euro, zusätzlich kann die italienische Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen.

Auch Oldtimer betroffen

Hauptleidtragende dieser Regelung sind Fahrer von Geländewagen mit Offroad-Bereifung, die oftmals nur über eine Q-Kennung verfügen. Aber auch Oldtimer können von dieser Vorschrift betroffen sein. Gerade Fahrer amerikanischer Klassiker sollten sich die Aufschrift auf ihren Reifen vor einer Fahrt nach Italien genauer ansehen. Denn auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht, in den USA sind Ganzjahresreifen üblich, die ebenfalls über eine M+S-Kennung verfügen. Auch an europäischen Klassikern kommen häufig Weißwandreifen aus US-amerikanischer Produktion zum Einsatz, die die selbe Kennung tragen. Auch wenn diese Reifen kein echtes Winterprofil tragen, so fallen sie doch ebenfalls unter das geltende Verbot und werden von den italienischen Gesetzeshütern auch ebenso geahndet.
Falls Sie also in näherer Zukunft mit Ihrem Oldtimer eine Tour nach Italien planen, werfen Sie lieber einen Blick Ihre Reifen, sonst kann der entspannte Ausflug teuer enden…

Inhaltsbild