Citroën vs. Opel

Dasselbe in Grün

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Wussten Sie eigentlich woher der Ausspruch "Dasselbe in Grün" herkommt? Tatsächlich ging es dabei um Rechtsstreitigkeiten zwischen Citroën und Opel. Der französische Hersteller mit dem Doppelwinkel im Logo warf nämlich dem Konkurrenten aus Rüsselsheim vor, dass dessen Modell 4/12 PS – im Volksmund wegen seiner stets grünen Lackierung "Laubfrosch" genannt – eine schlichte Kopie des bereits 1922 vorgestellten Citroën 5 HP sei.
1924 zogen deshalb die Franzosen vor Gericht – und solange das sein Urteil noch nicht gesprochen hatte, erregte eine Werbekampagne, die die Thematik aufgriff, für Aufsehen in der Bevölkerung. Auch wenn Citroën selbst wohl nie von "Dasselbe in Grün" sprach, so etablierte sich der Spruch doch recht schnell im allgemeinen Sprachgebrauch und wurde alsbald auch für ganze andere, sich gleichende Dinge benutzt.

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Kein Plagiat von Gerichts wegen

Am 25. Juni 1927 – also vor genau 90 Jahren – wies das Kammergericht Berlin die Klage endgültig ab. Auch wenn es frappierende Ähnlichkeiten zwischen den beiden Autos gab, so waren in Details ausreichend Unterschiede vorhanden, die den simplen Plagiatsvorwurf nicht rechtfertigen konnten. Der Opel wurde zu diesem Zeitpunkt übrigens schon längst nicht mehr gebaut…

Die ganze Geschichte zum Citroën 5 HP und zum Opel 4/12Ps finden Sie in OLDTIMER MARKT 12/2011.