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Ölwechsel: Werkstatt muss Kunden-Öl nicht einfüllen

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Mitbringsel dürfen abgelehnt werden

Eine Kfz-Werkstatt ist nicht verpflichtet, das vom Kunden mitgebrachte Motoröl für den Ölwechsel zu verwenden. Darauf weist der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) in einer aktuellen Stellungnahme hin. "Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat die Werkstatt das Recht, einen Kundenauftrag abzulehnen, so auch das Einfüllen des mitgebrachten Öls", sagte der ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Der ZDK argumentiert mit der Einhaltung der spezifischen Herstellerrichtlinien auch in Hinblick auf eventuelle Garantieansprüche.
Für Oldtimer spielt dies zwar eine eher untergeordnete Rolle, dennoch besteht kein Anspruch des Kunden auf die Verwendung des eigens angelieferten Motoröls. Wer also den Aufpreis von Motoröl in Werkstätten scheut, oder sich nicht sicher ist, dass der Mechaniker das richtige Öl für den eigenen Klassiker verwendet, dem bleibt letztlich nur das Selbermachen. Alternativ gibt es auch immer noch Werkstätten, denen der Service am Kunden wichtiger ist, als der Zusatzverdienst mit ein paar Litern Motoröl.