Eintragungspflicht

Neue Regeln für Motorradbereifung

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Kaum einer hat’s gemerkt, aber die Bedingungen zur Montage anderer Reifen bei Motorrädern haben sich geändert. Bisher war es möglich, eine andere als die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Reifengröße zu verwenden, wenn vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlag. Künftig muss eine derartige Umbaumaßnahme grundsätzlich von einer Prüforganisation abgenickt und eingetragen werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sah in den bisherigen Unterlagen der Hersteller keine amtlichen Dokumente und legte daher die neue Vorgehensweise fest.

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Vorerst gilt die Regelung nur für Reifen, die laut DOT-Nummer ab dem 1. Januar 2020 produziert werden. Alle bis dahin hergestellten Pneus dürfen (mit vorhandener Ausnahmegenehmigung) vorerst weiter verwendet werden, müssen jedoch spätestens bis zum 1. Januar 2025 ausgetauscht sein. Wer bis dahin auf Nummer Sicher gehen möchte, kann die Reifen aber auch schon einfach bei der nächsten HU eintragen lassen.