Regeln und Verordnungen

Tagfahrlicht: Allzeit gut ausgeleuchtet

Inhaltsbild Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Urlaubs- und Oldtimerrallyezeit. Wer mit dem eigenen Klassiker die Reise ins Ausland antritt, muss jedoch einige Richtlinien auch in Bezug auf Beleuchtung beachten. So ist es schon heute in vielen Urlaubsländern Pflicht, auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht zu fahren.

Pflicht nicht nur bei Neuwagen

Seit dem 7. Februar 2011 müssen alle neu zugelassenen PKWs europaweit mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. In einigen Ländern ist es jedoch bereits jetzt schon gesetzlich geregelt, auch tagsüber das Licht anzuschalten. Diese Tagfahrlicht-Pflicht besteht neben den skandinavischen Ländern Norwegen, Dänemark, Finnland und Schweden, auch in den meisten osteuropäischen Ländern, wie zum Beispiel Ungarn, Tschechien, Polen und Kroatien. Auch in Italien - einem der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen - ist der Einsatz eines Tagfahrlichts bereits heute Pflicht.

Abblendlicht als Tagfahrlicht-Ersatz

Doch gerade Old- und Youngtimer haben in der Regel kein Tagfahrlicht verbaut. DIe einzige Abhilfe besteht im dauerhaften Einschalten des Abblendlichts. Konsequente Nutzung auch am Tag belastet jedoch die elektrische Anlage vieler Klassiker über Gebühr und verkürzt die Lebensdauer der Leuchtmittel erheblich.

Leuchtmittelspezialist Osram hat beispielsweise die spezielle "Ultra Life" entwickelt und verspricht eine dreimal höhere Lebensdauer als bisherige Lampen. Um dies zu unterstreichen gewährt der Hersteller volle drei Jahre Garantie für diese Lampe.

Reserveleuchten teilweise vorgeschrieben
Zusätzlich zu der Tagfahrlicht-Pflicht ist es in einigen Ländern schon heute verpflichtend Reservelicht mit sich zu führen. So zum Beispiel in Spanien, Tschechien, Russland, Kroatien und Serbien. Für andere europäische Länder besteht zumindest eine Reservelicht-Empfehlung.