Regeln und Verordnungen

Passagiere auf dem Anhänger: Fragwürdiger Anhang

Fragwürdiger Anhang

Zeig mir, was du geladen hast, und ich sage dir, ob du fahren darfst! Nun, ganz so einfach ist es nicht. Käme es nur darauf an, was transportiert wird, wäre das Thema Anhänger schnell abgehakt. Es gibt aber viel mehr zu beachten. Wir fangen mal mit den Fragen an, die im Zusammenhang mit dem Führerschein stehen.

Von Jens Reimer Schinkel. Illustrationen: Lothar Krebs

Viele Leserfragen, die uns in den letzen Wochen errreichten, betreffen das Thema „Traktor und Anhänger“. Und dabei geht es beileibe nicht nur um Führerscheinfragen. Die Probleme, die hier im Rahmen einer liebgewonnen Freizeitbeschäftigung auftreten können, berühren zahlreiche Gesetzeswerke - wie etwa das Steuer- und Versicherungsrecht. Trotzdem beschränken wir uns diesmal noch hauptsächlich auf die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und ihre Bestimmungen hinsichtlich Zugmaschine und was hinten dran hängt. Ein kleines Beispiel, wie es in Dörfern und Kleinstädten zigfach jeden Tag vorkommt: Sie haben Ihren Traktor samt Anhänger auf grüne Kennzeichen zugelassen, weil Sie ja noch etwas Landwirtschaft betreiben. Ihr Nachbar, der gerade anbaut, bittet Sie, mit ihm beim Baustoffhändler eine Ladung Kies zu holen. Kein Problem, man hilft sich schließlich gegenseitig. Ist ja nur eine kleine Gefälligkeit.

Vorsicht Steuerhinterziehung

Hält die Polizei die Fuhre auf der Rückfahrt an, kann ein Stein ins Rollen kommen, der zu einer regelrechten Lawine wird. Fahren ohne land- oder forstwirtschaftlichen Zweck ist nämlich Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrug, eventuell Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und unerlaubte Personenbeförderung. Sie werden Ihres Lebens nicht mehr froh - zumindest für einige Zeit.Dass es viele Fragen zum „Traktorrecht“ gibt, erfuhren wir auch auf der Bulldog-Messe in Rendsburg, wo zahlreiche Leser deshalb an unseren Stand kamen. Dabei lernten wir Uwe Schmidt kennen. Er hörte die Fragen mit und bot spontan seine Hilfe an. Schmidt ist Leiter der zur DEULA-Schleswig-Holstein gehörenden Fahrlehrfachschule in Rendsburg.

Führerschein-Experte Uwe Schmidt: Er ist Leiter der zur DEULA-Schleswig-Holstein gehörenden Fahrlehrer-Fachschule

Tatsächlich könne der normale Verkehrs­polizist und erst recht der Oldtimerfreund, der nur seinem Hobby nachgehe, unmöglich alle, insbesondere für land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge recht umfangreichen, rechtlichen Vorschriften, Richtlinien und Ausnahmeregelungen kennen, erklärte uns Schmidt. Allerdings sollten Schlepperfreunde nicht auf generelle Unwissenheit vertrauen.

Mehr über diese komplizierte Rechtslage entnehmen Sie der Ausgabe 5-6/2009 von OLDTIMER TRAKTOR. Falls Sie darüber hinaus Fragen zu Führerscheinklassen und/oder Anhängern haben beziehungsweise wissen wollen, ob etwas erlaubt ist oder nicht, senden Sie uns Ihre Anfrage bitte schriftlich: Redaktion OLDTIMER TRAKTOR, Postfach 100464, 55135 Mainz, oder per E-Mail an redaktion@oldtimer-traktor.com