07er Zulassung

07er Zulassung: Umzug erlaubt

Inhaltsbild Große Erleichterung: Bei Umzug ist der Bestandsschutz für das Rote 07-Kennzeichen so gut wie sicher - bisher auf 07 zugelassene Fahrzeuge können also auch am neuen Wohnort wieder rot angemeldet werden.

Deuvet-Pressemeldung

Nachdem nun abschließend alle Bundesländer unsere Anfragen zum Bestandsschutz für Rote 07-Kennzeichen beantwortet haben, können wir für den Fall des Umzuges nahezu flächendeckend Entwarnung geben.
Im Einzelnen:

  • In allen Bundesländern - außer Berlin - gilt ein unbeschränkter Bestandsschutz bei Umzug.
  • In Berlin gilt der Bestandsschutz nur für Umzüge innerhalb des Stadtstaates.
  • Diese Regelungen sind verwaltungsintern und geben dem Halter der Kfz keine einklagbaren Rechte.

Da diese Regelungen für den Einzelnen nicht einklagbar sind, bitten wir unsere Mitglieder sich bei Problemen mit dem Bestandsschutz direkt an uns zu wenden, damit wir mit dem jeweiligen Landesverkehrsministerium Verbindung zwecks Lösung des Problems aufnehmen können.

www.deuvet.de