Das rote Oldtimer-Kennzeichen (07er-Nummer)
Januar 2003.
Text: Dirk Ramackers, Illustrationen: Lothar Krebs1994 gelang den politisch aktiven Oldtimerverbänden Deuvet und Initiative Pro Oldtimer erstmals ein großer Erfolg: das rote Oldtimer-Kennzeichen, umgangssprachlich 07er-Nummer genannt. Nachdem Mitte der achtziger Jahre die emissionsabhängige Kraftfahrzeugsteuer die reguläre Zulassung vor allem von hubraumstarken Oldies immer mehr verteuert hatte, fand der Gesetzgeber ein offenes Ohr für das Anliegen der Oldtimerlobby nach einer bezahlbaren, der geringen Jahresfahrleistung angemessenen Zulassungsform.
Die 07er-Nummer ist ein Wechselkennzeichen, das heißt, mit ein und derselben Nummer können mehrere Fahrzeuge – Autos, Lkw oder Traktoren sowie Motorräder bis hinunter zum Kleinkraftrad – abwechselnd bewegt werden. Als Fahrzeugpapiere erhält der Halter ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das die Zulassungsstelle die wichtigsten Daten sämtlicher Fahrzeuge einträgt, die mit dem Kennzeichen gefahren werden sollen. Dieses Heft muss während der Fahrt mitgeführt werden.
Um mit einer 07er-Nummer bewegt zu werden, muss ein Fahrzeug mindestens 20 Jahre alt sein oder nachweislich besonders selten und historisch wertvoll; das im Vergleich zum H-Kennzeichen niedrigere Einstiegsalter macht die rote Nummer daher bei Youngtimer-Fans sehr beliebt, deren Wagen zudem oftmals hubraumstarke Motoren haben.
Gleichermaßen interessant ist sie ferner für Sammler, die mehrere Fahrzeuge besitzen und diese nur sporadisch fahren, denn es wird ausschließlich die steuerstärkste Fahrzeugkategorie berechnet, alle weiteren laufen steuerfrei „nebenher“. Das heißt: Wer mindestens einen Pkw, Lkw, Anhänger oder ähnliches auf die 07er zulässt, zahlt 191 Euro pro Jahr, wer nur Motorräder eintragen lässt, ist mit 46 Euro dabei. Auf Wunsch können sogar mehrere Kennzeichen gestempelt werden, sodass das lästige Umstecken entfällt. Auch attraktiv: Sind beide Teile eines historischen Zuggespanns, etwa eines Pkw mit zeitgenössischem Wohnanhänger oder eines Sattelschleppers samt Auflieger, auf einer roten Nummer eingetragen, können sie nach Ansicht des Deuvet auch zusammen als „historische Einheit“ bewegt werden.
Doch die milde Steuergabe wird mit massiven Nutzungseinschränkungen erkauft. So dürfen die 07er-Fahrzeuge ausschließlich Oldtimertreffen und Rallyes ansteuern. Ferner erlaubt sind „Probefahrten, Prüfungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung“, wie es in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO heißt. Zum Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen. Alles andere – die Hochzeitsfahrt fürs befreundete Pärchen, Einkaufsfahrten oder gar gewerblich-professionelle Nutzung – ist passé.
Man werde niemanden ahnden, der sonntags mit der Familie ins Grüne fährt, beruhigte der maßgebliche Mann im Bonner Verkehrsministerium bei der Einführung der Nummer 1994 die Oldtimer-Abgesandten. Und tatsächlich könnte man ja auf dem Weg zu einem Treffen (was im Zweifelsfall anhand einer Einladung oder Ähnlichem bewiesen werden muss) sein oder mit Hinweis auf einen Schraubenzieher im Handschuhfach behaupten, eine Einstellfahrt zu machen.
Tatsache ist jedoch, dass der Bonner Ministeriale seinerzeit eine Zusage weit über seinen Einflussbereich hinaus abgab. Denn die Ausführung der 49. Ausnahmeverordnung, die eben kein bundesweit einheitliches Gesetz ist, obliegt den Ländern, deren zuständige Behörden – die Zulassungsstellen – sie nahezu nach Belieben interpretieren und um weitere Anforderungen ergänzen können.

Das tun sie nach Kräften. Generell muss der Antragsteller per polizeilichem Führungszeugnis nachweisen, dass er prinzipiell integer ist und man ihm ein, aus behördlicher Sicht, sensibles Wechselkennzeichen anvertrauen kann. Darüber hinaus verlangen mittlerweile die meisten Zulassungsstellen einen Nachweis der Verkehrssicherheit jener Fahrzeuge, die mit der Nummer gefahren werden sollen. Ob sich an dieser Praxis nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden (Az. 3 K 2213/01) etwas ändern wird, bleibt abzuwarten; laut Gericht ist die Forderung dieses Nachweises rechtswidrig. Andere Zulassungsstellen verlangen Verkehrssicherheitsnachweise auch später in regelmäßigen Abständen.
Wiederum andere geben die Nummer zeitlich befristet aus und wollen dann bestenfalls nur das Fahrtenbuch kontrollieren, andernorts muss die Nummer jedesmal neu beantragt werden, was nicht billig ist: Zwischen 25,60 und 205 Euro sieht die Gebührenordnung für die Zuteilung eines roten Kennzeichens vor, wobei der Rahmen meistens unabhängig vom Arbeitsaufwand ausgeschöpft wird. Hinzu kommen die Kosten für Fahrzeugscheinheft (bis 15,30 Euro), Fahrtenbuch und Schilder. Wird ein eingetragenes Fahrzeug verkauft oder soll ein weiteres mit der Nummer bewegt werden, muss dies von der Zulassungsstelle ein- beziehungsweise ausgetragen werden, was jedes Mal Kosten verursacht.
Ein weiterer Nachteil: Da die 07er-Nummer nicht als Zulassung im eigentlichen Sinn gilt, verfallen die Briefe der eingetragenen Fahrzeuge innerhalb von 18 Monaten, sofern sie nicht durch eine (Kurz-) Zulassung vor Ablauf dieser Frist „gerettet“ werden. Dies wiederum ist mit manchen Zulassungsstellen nicht zu machen, da sie darin eine unzulässige „Doppelzulassung“ sehen. Ist der TÜV abgelaufen, geht es ohnehin nicht, weil zuzulassende Fahrzeuge eine mindestens noch einen vollen Monat gültige HU haben müssen. Zwar hat der Gesetzgeber die Kombination aus Saison- und 07er-Kennzeichen vorgesehen – dann darf das Fahrzeug nur außerhalb der Saison mit der roten Nummer gefahren werden –, aber auch damit stößt der Veteranenfreund bei vielen Zulassungsstellen auf taube Ohren.
Weil nicht regulär zugelassen, dürfen die 07er-Fahrzeuge auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden; die Zulassungsstellen können vom Antragsteller einen Nachweis über privaten Parkraum verlangen. Aus dem gleichen Grund gibt es mit 07er-Fahrzeugen teils immer noch Probleme bei Grenzübertritten, obwohl sich die Existenz des Kennzeichens inzwischen weitgehend herumgesprochen hat. Zur Sicherheit können vor Reisen beim Deuvet (Tel. 069/508 308 01) Infoblätter angefordert werden mit einer Erläuterung in der jeweiligen Landessprache.
Die Nachteile sind mithin vielfältig, weshalb sich vor allem die Eigentümer nur eines Oldtimers für folgenden Alternativen entscheiden sollten:
H-KennzeichenSaisonkennzeichen