Das H-Kennzeichen
Januar 2003.
Text: Dirk Ramackers, Illustrationen: Lothar KrebsAm 4. Juli 1997 segnete der Bundesrat das H-Kennzeichen ab. Damit hielt erstmals der Begriff Oldtimer und eine Definition dieser Fahrzeuggattung Einzug in die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Unter Paragraph 23, Absatz 1c hieß es fortan: „Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird, …ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt.“
Dieses Kennzeichen entspricht im Prinzip einer ganz normalen Zulassung, will heißen: Es gibt keinerlei Nutzungseinschränkungen, das Fahrzeug kann überall und jederzeit gefahren und abgestellt werden – mit einer Ausnahme: Gewerbliche Nutzung, also etwa der Miet-Oldie für Hochzeitsfahrten, das Oldtimer-Taxi oder der Veteranen-Lkw in Speditionsdiensten, ist nicht erlaubt und wird als Steuerhinterziehung geahndet!
Dem Oldiebesitzer bietet das H-Kennzeichen vor allem zwei Vorteile: Einerseits sind das die vergleichsweise niedrigen Einheits-Steuersätze von 191 Euro für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge, beziehungsweise 46 Euro für Motorräder. Andererseits ist der Halter nicht gezwungen, Umbauten vorzunehmen, um die riesigen deutschen Nummernschilder anbringen zu können. „Veränderungen am Fahrzeug sind dem äußeren historischen Erscheinungsbild weniger zuträglich“ und daher unerwünscht, hat das Verkehrsministerium seinerzeit festgestellt. Die Behörde muss sich bemühen, ein passendes Kennzeichen zuzuteilen.

Womit wir bei den Voraussetzungen wären, die ein H-Kennzeichen-Kandidat zu erfüllen hat, zuvorderst das Alter: Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden sein. Ist das Erstzulassungsdatum nicht bekannt, etwa weil keine oder ausländische Papiere existieren, aus denen es nicht hervorgeht, wird anhand des Baujahrs (das über die Fahrgestellnummer ermittelt werden kann) die Erstzulassung geschätzt. Weitere Grundvoraussetzung ist ein guter Zustand (mindestens Note drei) und weitgehende Originalität.
Erlaubt sind Veränderungen, die die Verkehrssicherheit (Umrüstung von sechs auf zwölf Volt oder von Seilzug- auf Hydraulikbremsen) oder das Abgasverhalten verbessern (Kat-Nachrüstung). H-Kennzeichen-fähig sind ferner Umbauten, die bereits vor mindestens 20 Jahren vorgenommen wurden, etwa eine in den Nachkriegsjahren zum Pick-Up umgebaute Limousine. Auch in der Farbwahl hat der Eigentümer freie Hand, originalgetreue Lackierungen werden nicht verlangt.
Doch damit ist der Handlungsspielraum weitgehend ausgeschöpft. Denn wer eine H-Nummer beantragen will, muss bei der Zulassungsstelle ein Gutachten gemäß Paragraph 21c StVZO vorlegen, das in den alten Bundesländern ausschließlich der TÜV, in den neuen nur die Dekra erstellen darf. Dabei fühlen die Prüfer dem Fahrzeug in Sachen Originalität auf den Zahn.
Der „Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern“ kann bei den Prüfstellen eingesehen oder beim Deuvet bezogen werden und ist so umfangreich, dass er den hiesigen Rahmen sprengen würde. Neben den bereits erwähnten, zulässigen Umbauten gilt: Veränderungen müssen zeitgenössisch und zeittypisch sein und dürfen nur mit originalen Teilen vorgenommen werden. Ansonsten haben nur originale oder originalgetreu restaurierte Fahrzeuge eine Chance auf positive Begutachtung. Technische Umbauten sind zulässig, wenn Teile der gleichen Baureihe verwendet werden. Wer sich im Rahmen einer Restaurierung unsicher ist über seinen Spielraum, sollte vorher mit seiner Prüfstelle oder dem Deuvet Kontakt aufnehmen.
Zeitgleich mit der 21c-Prüfung wird auch immer eine normale Hauptuntersuchung durchgeführt, und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug womöglich erst kurz zuvor eine HU erfolgreich absolviert hat. Die Kosten für beides zusammen belaufen sich auf knapp 80 Euro.
Verlief die Begutachtung positiv, wird das Fahrzeug auf der Zulassungsstelle mit der Nummer 98 („Oldtimer“) verschlüsselt. Wer vorher bereits aufgrund einer Katnachrüstung den Schlüssel 77 erhalten hat, muss indes nicht bangen – er wird in Klartext unter Ziffer 33 des Kfz-Briefes eingetragen. Da Kennzeichen nicht mehr als acht Stellen haben dürfen, kann die alte Ziffernkombination nur dann weiterverwendet werden, wenn sie maximal siebenstellig war und somit Platz für das „H“ bleibt.
Nicht möglich ist die Kombination von H- und
Saison-Kennzeichen; wer seinen Oldie nur im Sommer bewegt und Steuern sparen will, kommt ums An- und Abmelden nicht herum.
Die Alternativen:
07er Kennzeichen oder
Saisonzulassung